Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltungen ähnlich sind. Für alle Abfallerzeuger und -besitzer von diesen gewerblichen Siedlungsabfällen und/oder von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gelten die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung.
Seit dem 1. August 2017 und damit mit dem Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung wird dem Recycling absoluten Vorrang eingeräumt. Daher sind gewerbliche Abfallerzeuger und -besitzer u.a. gesetzlich verpflichtet zur Getrenntsammlung. Darunter versteht man das Trennen von verwertbaren und nicht verwertbaren Abfällen.