Bevor Sie einen Containeranfrage stellen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Befüll- und Stellbedingungen für Container.
Befüllbedingungen
Bitte beachten Sie die Befüllbedingungen für die nachfolgenden Abfallfraktionen:
- Sperrmüll
- Grünabfälle
- Gemischte Bau– und Abbruchabfälle wie z. B. Türen, Heizkörper, Moniereisen, Rigipsplatten oder Gummi
- Boden und Steine
- Bauschutt wie z. B. Fliesen, Kacheln, Waschbecken, Putz– und Mörtelreste
- Altholz wie z. B. Paletten, Bretter, Verschnitt, Vollholzmöbel oder Obst– und Gemüsekisten
Bitte beachten Sie zudem, dass für einen gefahrlosen Transport die Container bis maximal zur Ladekante gefüllt werden dürfen.
Stellbedingungen
- Der Aufstellungsort im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig. Wird der Container auf einer öffentlichen Fläche aufgestellt, muss hierfür eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Herne, Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, schriftlich beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02323-162696, auf der Homepage der Stadt Herne oder hier: www.entsorgung-herne.de/containerdienst.
- Bei Anlieferung des Containers muss ein Ansprechpartner vor Ort sein.
- Es wird um eine telefonische Erreichbarkeit des Ansprechpartners gebeten.
- Bei der Abholung muss der Container zugänglich sein (ggfs. muss ein Ansprechpartner vor Ort sein).
- Das Durchfahrtsmaß des Fahrzeuges beträgt 3,5 x 4 m (Breite x Höhe).
- Das Rangier(mindest)maß auf einer geraden Strecke beträgt 15 m bei einem Absetzkipper und 18 m bei einem Abrollkipper.
- Container können nicht seitlich abgesetzt werden.
- Rückwärtsfahrten sind zu vermeiden.
- Gehwege werden nicht befahren (26 t LKW).
- Der Untergrund bis zum Stellplatz muss befahrbar sein (26 t LKW).
- Bei Standplätzen auf Gehwegen muss ein Weg von 1,50 m freigehalten werden.
Sie haben Fragen zu den Befüll- und Stellbedingungen? Das Kundencenter hilft Ihnen unter 02323 / 16-1670 gerne weiter.