Sie möchten die Restmülltonne bestellen oder ihren Bestand verändern? Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus und klicken Sie auf "senden". Sie erhalten dann in Kürze eine Antwort auf Ihren Antrag.
Bitte beachten Sie: Behälteränderungen können nur von Grundstückeigentümer*innen oder bevollmächtigten Personen veranlasst werden.
Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter von Entsorgung Herne: 02323/ 161670.
Hinweis: Bitte geben Sie die Adresse an, an der die Tonne aufgestellt und/oder abgezogen werden soll.
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Eigentümer*in oder bevollmächtigte Person (z.B. Verwalter*in)? – Bitte auswählen –Eigentümer*inbevollmächtigte Person
Grundstücksnummer (Die Grundstücksnummer finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid)
Debitorennummer (Die Debitorennummer finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid)
Nachname
Vorname
Telefon
E-Mail-Adresse
Bemerkung (optional)
Hinweis: Im Falle von Wohngrundstücken geben Sie nur die Anzahl an Bewohnern und Haushalten an. Im Falle von Gewerbegrundstücken geben Sie die Anzahl an Gewerbeeinheiten sowie die Branche an. Falls es sich um ein Wohn- und Gewerbegrundstück handelt, geben Sie die Anzahl an Bewohnern, Haushalten, Gewerbeeinheiten und die Branche an.
Grundstücksart – Bitte auswählen –Nur WohngrundstückNur GewerbegrundstückWohn- und Gewerbegrundstück
Anzahl Bewohner
Anzahl Haushalte
Anzahl Gewerbeeinheiten
Branche (z. B. Schule, Krankenhaus, Lebensmitteleinzelhandel, Imbissbude, Industrie, Handwerk u. übriges Gewerbe (wie z. B. Friseur, Sonnenstudio)
Allgemeine Hinweise: Bitte Anzahl und Größe der Behälter auswählen, die aufgestellt und/oder eingezogen werden sollen. Geben Sie zudem an welchen Leerungsrhythmus Sie haben und ob Sie eine Änderung Ihres Leerungsrhythmus wünschen. Geben Sie zudem an, ob Sie Eigenkompostierer*in gemäß § 8 der Abfallsatzung sind und ob Sie an der Bioabfallsammlung teilnehmen.
Hinweise zum Leerungsrhythmus: Die Leerung der Restabfallbehälter erfolgt in Herne grundsätzlich wöchentlich. Auf Antrag ist eine Streckung des Leerungsintervalls beim Restabfall auf 14-täglich möglich, wenn das Grundstück an die regelmäßige Bioabfallsammlung angeschlossen ist oder die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle entsprechend § 8 Abs. 1 der Abfallsatzung selbst kompostiert werden. In Ausnahmefällen besteht darüber hinaus für Eigentümer*innen von reinen Wohngrundstücken mit nicht mehr als 3 Bewohnern die Möglichkeit, entsprechend des Pflichtvolumens auch eine vierwöchentliche Leerung des Restabfallbehälters zu beantragen.
Hinweise zum Mindesthältervolumen: Bitte beachten Sie zudem das Mindestbehältervolumen gemäß § 11 der Abfallsatzung. Das Volumen der Abfallbehälter muss so gewählt werden, dass mindestens 20 l pro Person in der Woche zur Verfügung stehen. Wenn die Teilnahme an der Bioabfallsammlung gewählt oder eine Eigenkompostierung nachgewiesen wird, wird eine Restabfallmenge von 12 l pro Person in der Woche zugrunde gelegt. Das Antragsformular zur Änderung/Aufstellung von Biotonnen finden Sie hier.
Eigenkompostierer*in? – Bitte auswählen –janein
Teilnahme an der Bioabfallsammlung? – Bitte auswählen –janein
bisheriger Leerungsrhythmus – Bitte auswählen –wöchentlich14-täglichvierwöchentlich
Ist eine Änderung des Leerungsrhythmus gewünscht? – Bitte auswählen –janein
Wenn ja, dann geben Sie Ihren gewünschten zukünftigen Leerungsrhythmus an. – Bitte auswählen –wöchentlich14-täglichvierwöchentlich
80 l Behälter:
Anzahl der einzuziehenden Behälter
Anzahl einzuziehender Behälter0123456789101112131415
Anzahl der aufzustellenden Behälter
Anzahl aufzustellender Behälter0123456789101112131415
120 l Behälter:
240 l Behälter:
660 l Behälter:
1.100 l Behälter:
Die Neu-/ Umbestellung soll nach Möglichkeit erfolgen zum:
Hinweis: Bis 10 m Entfernung vom Standplatz des Abfallbehälters zur öffentlichen Straße transportieren unsere Müllwerker Ihre Tonne „hin und zurück“, sofern der Transportweg und der Standplatz den Bestimmungen gemäß § 12 Abs. 2 der Abfallsatzung entspricht.
Wird der Transportweg von 10 m überschritten oder erfolgt der Transport der Abfallbehälter notwendigerweise über Treppen oder aus Kellerräumen muss der Grundstückseigentümer den Transport der Abfallbehälter am Abfuhrtag sicherstellen. Gegen eine Zusatzgebühr gemäß § 6 Abs 5. der Abfallgebührensatzung kann allerdings ein kostenpflichtiger Transportservice beantragt werden. Ein Transportservice kann allerdings nur für eine Transportweglänge von max. 50 Metern beantragt werden.
Ist der Restabfallbehälter weiter als 10 Meter entfernt? – Bitte auswählen –janein
Falls ja, möchten Sie einen kostenpflichtigen Transportservice (für Transportweglängen > 10 m bis 50 m oder Transporte über Treppen oder aus Kellerräumen) beantragen? – Bitte auswählen –janein
Hinweis: Falls ja, bitte die Länge des Transportweges angeben.
Länge des Transportweges – Bitte auswählen –> 10 bis 30 m> 30 bis 50 m
Muss der Transport über Treppen oder aus Kellerräumen erfolgen? (Hinweis: Der Transport über Treppen ist nur für 80 l und 120 l Behälter möglich.) – Bitte auswählen –janein
Mit dem Senden des Formulars wird der Antrag als E-Mail an Entsorgung Herne und eine Kopie an die im Formular eingetragene E-Mail-Adresse gesendet.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Mit dem Abschicken des Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben durch Entsorgung Herne AöR erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dies erfolgt zum Zweck der Aufgabenerfüllung und hilft uns bei der zeitnahen Bearbeitung Ihres Anliegens.