Zuverlässigkeit auch in schwierigen Zeiten
Entsorgung Herne erbringt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger alle angebotenen Dienstleistungen ohne Gewinnorientierung. Im Sinne des Kommunalabgaberechts arbeitet die Anstalt des öffentlichen Rechts kostendeckend und ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Entsorgung Herne sieht sich der Daseinsvorsorge im ökologischen und sozialen Rahmen verpflichtet. Dazu gehört neben Klimaschutz und Ressourcenschonung auch ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot zu fairen Gebühren.
Moderate Veränderung bei den Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst
Aufgrund der erstmaligen CO2-Abgabe der Müllverbrennungsanlagen, sowie der aktuellen Tarifabschlüsse und der sukzessiven Umstellung des Fuhrparks auf alternative klimafreundliche Antriebstechnologien, werden die Gebühren für das Jahr 2024 in den Bereichen Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst moderat angepasst.
Veränderungen der Abfallgebühren
Die Jahresgebühr für die wöchentliche Leerung einer 120L Restmülltonne beträgt 2024 441,97 €/a (2023: 416,67 €). Es ergibt sich eine Erhöhung der Gebühr um 25,30 € im Jahr. Unterm Strich steigt die Gebühr damit um 2,11 € pro Monat.
Für die 120L Restmülltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die Jahresgebühr 2024 um 16,57 € von 270,60 € auf 287,17 €. Monatlich steigt die Gebühr somit um 1,38 €.
Um 12 Cent erhöht sich monatlich die Gebühr für die 80L Biotonne. Die Jahresgebühr für eine 80L Biotonne in 14-täglicher Leerung steigt von 33,19 € auf 34,59 € im Jahr 2024.
Die Neufassung der Abfallgebührensatzung tritt Anfang Januar 2024 in Kraft.
Veränderungen bei den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Die Straßenreinigungsgebühr steigt bei der wöchentlichen Reinigung pro Meter Grundstücksseite um 41 Cent von 5,93 € (2023) auf 6,34 € im kommenden Jahr. Die Mehrbelastung für Grundstückseigentümer*innen mit einer Veranlagung von 10 Frontmetern beträgt also 4,10 € für das ganze Jahr oder 8 Cent pro Reinigung.
Die Winterdienstgebühren werden gegenüber dem Vorjahr je zu „behandelndem“ Meter in Streustufe 1 um 32 Cent von 0,82 € auf 1,14 € pro Meter erhöht. Grundstücke, die der Streustufe 2 zugeordnet sind, zahlen keine Winterdienstgebühren.
Die Neufassung der Gebührensatzung Straßenreinigung/ Winterdienst tritt Anfang Januar 2024 in Kraft.
Darstellung der Gebührenveränderungen anhand von Beispielen:
Gebühren Veränderung |
2023 | 2024 | Veränderung pro Jahr |
Veränderung pro Monat |
Restabfall (120L, wöchentl.) | 416,67 € | 441,97 € | 25,30 € | 2,11 € |
Restabfall (120L, 14-täglich) | 270,60 € | 287,17 € | 16,57 € | 1,38 € |
Bioabfall (80L, 14-täglich) | 33,19 € | 34,59 € | 1,40 € | 0,12 € |
Straßenreinigung (15 Frontmeter) | 88,95 € | 95,10 € | 6,15 € | 0,51 € |
Winterdienst (15 Frontmeter) | 12,30 € | 17,10 € | 4,80 € | 0,40 € |