RESTMÜLLTONNE

In die Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht verwertet werden. Allerdings ist dieser Restmüll nicht wertlos. Was in der Restmülltonne landet, wird durch Entsorgung Herne eingesammelt, im RZR Herten verbrannt, thermisch recycelt und so u.a. zu Energie und Wärme.

Jedes Grundstück in der Stadt Herne muss mit einer ausreichend großen Restmülltonne ausgestattet sein.

RESTMÜLLTONNE

Behältergrößen

Die Restmülltonne bieten wir in verschiedenen Größen an. Folgende stehen zur Wahl:

  • 80 l
  • 120 l
  • 240 l
  • 660 l
  • 1.100 l

Leerungsrhythmus

Der Restabfall wird in der Regel 7-täglich abgeholt. Bei Teilnahme an der Bioabfallsammlung oder anerkannter Eigenkompostierung kann eine 14-tägliche Abfuhr beantragt werden.
Bei Wohngrundstücken mit nicht mehr als drei Personen ist eine 14-tägliche Restmüllabfuhr auch ohne Teilnahme an der Bioabfallsammlung oder anerkannter Eigenkompostierung möglich. Wenn das Pflichtvolumen eingehalten wird, ist in Ausnahmefällen eine vierwöchentliche Abfuhr möglich.

Mindestvolumen

Das Volumen der Abfallbehälter muss so gewählt werden, dass mindestens 20 l pro Person in der Woche zur Verfügung stehen. Wenn die Teilnahme an der Bioabfallsammlung gewählt oder eine Eigenkompostierung nachgewiesen wird, wird eine Restabfallmenge von 12 l pro Person in der Woche zugrunde gelegt.

Behälterbestellung

Behälterbestellungen und Änderungen können ausschließlich von Grundstückseigentümer*innen oder bevollmächtigten Personen beantragt werden.

Das entsprechende Online-Formular finden Sie hier.

Gebühren

Die Gebühren für die Restmüllentsorgung sind in der  Abfallgebührensatzung für die Stadt Herne festgelegt. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Gebühren 2024.

Sie möchten wissen, an welchen Tagen ihre Restmülltonne entleert wird?
Dann rufen Sie Ihren Online-Abfallkalender ab.

Los geht´s!

WAS GEHÖRT
IN DIE
RESTMÜLLTONNE
– WAS NICHT

Das gehört in die Restmülltonne

Haushaltsgegenstände (außer aus Metall und Kunststoff)
wie z. B.:

  • zerbrochenes Geschirr
  • Videokassetten
  • alte Dias
  • Glühlampen

Hygieneartikel
wie z.B.:

  • Binden
  • Papiertaschentücher
  • Wattestäbchen
  • Windeln

Sonstiges
wie z.B.:

  • Zigarettenkippen
  • Asche
  • Staubsaugerbeutel
  • Haus- und Straßenkehricht
  • Katzenstreu mineralischer Herkunft

Wenn das Grundstück nicht an die Biotonne angeschlossen ist und nicht kompostiert wird, gehören zudem auch organische Abfälle aus Haushalt und Garten in die Restmülltonne.

Das gehört NICHT in die
Restmülltonne

  • Batterien
  • Bauschutt
  • Elektroaltgeräte
  • Energiesparlampen
  • flüssige Abfälle
  • heiße Asche
  • Schadstoffe
  • Sperrmüll
  • Leichtverpackungen
  • Haushaltsgegenstände aus Metall und Kunststoff
  • Gläser/Flaschen
  • Papier, Pappe, Kartons

WEITERER SERVICES
RUND UM DEN RESTMÜLL

Verkaufsstellen für Abfallsäcke

Wenn gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie an folgenden Stellen einen „Zusatzsack“ kaufen:

  • Entsorgung Herne, Südstraße 10
  • Bürgerzentrum Herne-Mitte, Friedrich-Ebert-Platz 5
  • Bürgerzentrum Wanne, Rathaus Wanne, Rathausstraße 6
  • Rathaus Wanne, Rathausstr. 6

Achtung: Während der Corona-Pandemie werden in den Städtischen Einrichtungen keine Serviceleistungen angeboten! Der Kauf von Abfallsäcken ist deshalb zurzeit nur im Kundencenter von Entsorgung Herne möglich.

Die Abfallsäcke kosten bei den Städtischen Einrichtungen und bei Entsorgung Herne 4,00 €/Stück. Die grauen Abfallsäcke werden mitgenommen, wenn sie unbeschädigt und zugebunden sind, nicht mehr als 15 kg wiegen und am regelmäßigen Abfuhrtag an den Rand der öffentlichen Straße (Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges) in nicht verkehrsgefährdender Weise bereitgestellt werden.

Transportservice

Bis 10 m Entfernung vom Standplatz des Abfallbehälters zur öffentlichen Straße transportieren unsere Müllwerker Ihre Tonne „hin und zurück“. Ab 10 m Transportweg müssen die Grundstückseigentümer*innen den Transport der Abfallbehälter am Abfuhrtag sicherstellen. Gegen eine geringe Zusatzgebühr kann ein Transportservice durch unsere Mitarbeiter beantragt werden.

Abfallsatzung

Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang, zur Getrennthaltepflicht, zur Anzahl und Benutzung der Abfallbehälter und zu anderen wichtigen Aspekten sind in der Abfallsatzung der Stadt Herne nachzulesen.