Zum Sperrmüll zählen alle transportablen Einrichtungsgegenstände wie Betten, Möbel oder Stühle aus privaten Haushalten, die nicht fest mit der Wohnung verbunden sind.
Der Sperrmüllservice ist beschränkt auf haushaltsübliche Mengen – dies entspricht in etwa den Möbeln und Gegenständen einer vier-Zimmer-Wohnung.
Bitte beachten: Beigestellte Mülltüten und Kartons werden nicht mitgenommen!