Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wertstofftonne.
Falls Sie keine passende Antwort gefunden haben, kontaktieren Sie einfach unser Servicecenter. Das hilft Ihnen gerne weiter.
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Es gibt drei Behältergrößen: 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter
Wie viele "Gelbe Säcke" mengenmäßig tatsächlich in eine Wertstofftonne passen, ist natürlich von der Art und Größe der Wertstoffe abhängig und ob sie lose oder in Tüten eingeworfen werden.
Die Wertstofftonne wird grundstücksbezogen und volumenanalog zu den vorhandenen Restabfallbehältern entsprechend der 14-täglichen Regelung zur Verfügung gestellt. Nutzer*innen der 80 Liter Restmülltonne bekommen automatisch eine 120 Liter Wertstofftonne aufgestellt.
Änderungswünsche bezüglich der Anzahl und Größe der Wertstofftonnen können erst nach der Aufstellung beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Die Anzahl bzw. Größe der gelben Wertstofftonnen entspricht nicht meinem Bedarf. Kann ich das ändern?“.
Jeder Haushalt erhält automatisch eine Tonne. Dennoch können Sie Ihre bisherige gelbe Tonne nutzen – folgendes ist hierbei zu beachten:
Grundsätzlich nicht. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann nur erfolgen, wenn nachweislich aus Platzmangel die Aufstellung einer oder mehrerer Wertstofftonnen nicht zumutbar ist. Dann können ausnahmsweise Wertstoffsäcke in bedarfsorientierter Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch ein zusätzliches Abfallgefäß Brandschutzregeln nicht eingehalten oder Fluchtwege versperrt würden.
Anträge müssen schriftlich und begründet erfolgen. Dazu steht ab sofort hier ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.
Dabei gilt folgendes zu beachten:
Die Wertstofftonne wird nicht im Vollservice angeboten, d.h. der Transport der Wertstofftonne vom Grundstück zur Straße und zurück wird nicht von den Müllwerkern übernommen. Die Wertstofftonne muss bis spätestens 7 Uhr am Leerungstag in nicht verkehrsgefährdender Weise an der Gehwegkante zur Fahrbahn oder, wo kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten Rand der Straße (Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges) zur Abfuhr an den Straßenrand bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass der Standplatz eben und befestigt sein muss.
Grundsätzlich ja. Änderungswünsche müssen durch den Grundstückseigentümer oder einer bevollmächtigten Person bei Entsorgung Herne beantragt werden. Änderungsanträge können erst gestellt werden, wenn die Aufstellung der Wertstofftonnen in Herne abgeschlossen ist.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.